Eheprotokolle in Lippe
Vor der Eheschließung musste jedes Brautpaar vor dem zuständigen Amt (siehe "Lippe genealogisch" -> "Karte der Ämter") ein Eheprotokoll anfertigen lassen. So sah es die Polizeiordnung von 1620 vor. Diese Protokolle sind zum Teil bis 1875 erhalten.
Sie klären besitzrechtliche Fragen, wie die Höhe des Brautschatzes. Bei Hofbesitzern enthalten sie Regelungen für die Leibzucht der abtretenden Eltern oder Stiefeltern und dokumentieren die Anteile, die an die Geschwister ausgezahlt werden mussten. Auch ob das Paar den Hof des Bräutigams oder der Braut übernimmt, wurde niedergeschrieben. Aber selbst wenn sich ein Paar ohne Hausbesitz als Einlieger niederlassen wollte, erfährt man dies.
Die Eheprotokolle enthalten in der Regel die Namen der Eltern, meistens jedoch nur die Namen der Väter. Häufig finden sich Angaben zur Hofgröße und zur Anzahl der Geschwister. Für die Recherche sind sie daher unverzichtbar.
Oft lohnt auch der Blick in angrenzende Ämter. So finden sich in den Eheprotokollen des Amtes Schaumburg auch Lipperinnen und Lipper.