Familienereignisse

Geburt / Taufe

Geburten bzw. Taufen findet man in der Regel in den Kirchenbüchern. Doch für manche Orte sind die Einträge sehr lückenhaft oder sie beginnen erst sehr spät. Manchmal gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Taufe im Gogerichtsregister (siehe „Quellen") nachzuweisen. Wenn nämlich z.B. zu ausgiebig gefeiert wurde, mussten die Betreffenden mit einer Wruge (Klage) vor dem Gogericht und eventuell mit einer Geldstrafe rechnen.

 

Eheschließung

Ähnliches wie für Taufen galt auch für Eheschließungen.

Vor allem aber waren für Besitzern von Höfen und Stätten die Eheschließungen häufig mit einer Hofübergabe an die nächste Generation verbunden. Bei dieser Gelegenheit mussten die neuen Besitzer dem Landesherrn in der Regel eine Abgabe, den sogenannten „Weinkauf", zahlen. Dies wurde im Gogericht vermerkt. Häufig finden sich dabei auch Angaben zur Hofgröße.

 

Tod / Begräbnis

Ähnlich wie Eheschließungen lassen sich Todesfälle von Hofbesitzern außer im Kirchenbuch auch wieder im Gogericht finden. Denn auch im Todesfall musste dem Landesherrn in der Regel eine Abgabe entrichtet werden. Diese sogenannten Erbteilungen wurden wie die Weinkäufe bei der Hofübernahme mit dem entsprechenden Betrag im Gogerichtsrgister festgehalten.