Die Gogerichtsprotokolle
Im Gegensatz beispielsweise zu Reichsgerichten und Kriminalgerichten gehörten Gogerichte zu niederen Gerichtsbarkeit. Streitigkeiten zwischen Personen oder um Ackergrenzen wurden dort als Klage vorgebracht. Diese Gogerichte tagten in der Regel zweimal im Jahr, im Frühjahr (Oster-Gogericht) und im Herbst (Michaelis-Gogericht).
Besonders für die Vorkirchenbuchzeit enthalten sie wertvolle Hinweise auf Todesfälle und Heiraten. Da bei Todesfällen und Eheschließungen bzw. Hofübernahmen jeweils Abgaben gezahlt werden mussten, wurden auch diese Ergeignisse als Ebteilungen bzw. Weinkäufe mit einer entsprechenen zu zahlenden Summe vermerkt.
Die Gogerichtsprotokolle liegen inzwischen als Digitalisate vor.